Während der Schulzeit hat
die lange Mittagsbetreuung Montag - Freitag 11.00 - 16.00 Uhr,
die kurze Mittagsbetreuung Montag - Freitag 11.00 - 14.15 Uhr
geöffnet.
In den Ferien und an schulfreien Tagen ist die Mittagsbetreuung geschlossen. Die Mittagsbetreuung kann ferner auf behördliche Anordnung oder aus anderen zwingenden Gründen vorübergehend geschlossen werden. Wird die Mittagbetreuung auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen, haben die Personensorgeberechtigten keinen Anspruch auf Schadenersatz. Darüber hinaus kann die Mittagsbetreuung an einzelnen Tagen für Zwecke der Fortbildung und Schulung der Mitarbeiter sowie aus anderen zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen geschlossen werden. Die Erziehungsberechtigten werden über außerordentliche Schließungstage rechtzeitig informiert.